Tieferlegung am Auto, bereits Standard beim Tuning

Tieferlegung: Wie tief dürfen Tuner ihr Auto legen?

Unter Tunern zählt die Tieferlegung längst zur Grundausstattung eines Autos. Durch den Austausch des serienmäßigen Fahrwerks gegen sportliche Stoßdämpfer und kürzere Federn wird die Bodenfreiheit des Fahrzeugs auf das Nötigste reduziert. Dass das Auto so kaum noch in der Lage ist, ohne Schäden am Unterboden über eine Bodenwelle zu fahren, nehmen die meisten Tuning-Fans gerne in Kauf. Schließlich lässt das Tieferlegen den Wagen nicht nur sportlicher erscheinen. Es verändert auch seine Fahrdynamik und erlaubt beispielsweise schnellere Kurvenfahrten – allerdings zulasten des Fahrkomforts. Trotzdem gibt es für Tuner beim Auto nur eine Richtung – und die lautet tiefer! Die Frage, wie tief ein Auto liegen darf, sorgt deshalb immer wieder für Diskussionen zwischen Tunern und Ordnungshütern. Wir klären auf, welche Regeln für den Umbau am Fahrwerk gelten.

Keine eindeutige Regelungen zur Bodenfreiheit in der StVZO

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung finden sich keine konkreten Zentimeterangaben, die sich auf die Bodenfreiheit eines Autos beziehen. Das heißt jedoch nicht, dass das Auto so tief liegen darf, dass es gerade eben noch fahren kann. Stattdessen gibt die StVZO vor, dass ein Auto im Fahrbetrieb in der Lage sein muss, eine Bodenwelle, ein Schlagloch, einen abgesenkten Bordstein oder die Prüfgrube des TÜV zu durch- beziehungsweise überfahren. Dabei darf weder das Auto Schaden nehmen, noch darf es Schäden an Verkehrseinrichtungen verursachen. Gleiches gilt für das Befahren von Auffahrten, Baustellen und Parkhäusern. Doch auch diese Regelung lässt noch viel Raum zur Interpretation.

TÜV-Prüfer orientieren sich an VdTÜV Merkblatt 751

Muss das Auto zur Hauptuntersuchung oder möchte ein Tuner seine Tieferlegung beim TÜV eintragen lassen, orientieren sich die Prüfer am „VdTÜV Merkblatt 751“. Darin ist festgehalten, dass ein Fahrzeug samt Fahrer und vollständig gefülltem Tank ein Hindernis mit einer Höhe von 110 mm und einer Breite von 800 mm ohne Berührung überfahren können muss. Doch auch in dem Merkblatt finden sich Schlupflöcher für Tuner. Denn so ist lediglich von festen Anbauteilen die Rede. Flexible Anbauteile wie beispielsweise Spoiler aus beweglichem Kunststoff dürfen Kontakt zum Hindernis aufnehmen und tiefer als 110 mm liegen. Doch auch hier gibt es Grenzen, die je nach Prüfer bei 80 bis 100 mm liegen. Bedeutet das jetzt, dass beim Fahrwerkdoch alles erlaubt ist, solange man an den richtigen Prüfer gerät? Nein, denn in der StVZO findet sich eine weitere Regelung, die sich auf den Abstand der Anbauteile zur Fahrbahnoberfläche bezieht und damit auch für das Tieferlegen relevant ist.

Mindesthöhe von Scheinwerfern und Nummernschild

Gemäß der StVZO müssen Abblend- und Fernlicht sowie die Blinker eines Autos mindestens in einer Höhe von 500 mm über der Fahrbahnoberfläche montiert sein. Die Unterkante des vorderen Nummernschildes darf nicht unter 200 mm über dem Boden beginnen. Je nach Fahrzeugtyp kann das Auto somit selbst unter Einhaltung der im „VdTÜV Merkblatt 751“ genannten Maße zu tief liegen. Bei einer Kontrolle durch die Polizei droht in diesem Fall eine Strafe sowie im schlimmsten Fall der Entzug der Betriebserlaubnis. Generell sollten Hobby-Schrauber Umbauten am Fahrwerk nicht selbst durchführen, sondern den Einbau von Federn, Stoßdämpfern oder ganzer Gewinde- beziehungsweise Sport-Fahrwerke einer erfahrenen Werkstatt überlassen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Tieferlegung fachmännisch durchgeführt, die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die wichtigsten Regelungen für die Tieferlegung eines Autos:

– Die Bodenfreiheit des Autos sollte mindestens 110 mm betragen.
– Die Scheinwerfer und Blinker müssen mindestens 500 mm über dem Boden liegen.
– Die Unterkante des vorderen Nummernschildes darf nicht tiefer als 200 mm liegen.
– Bei Verstößen drohen Geldstrafen und das Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Bildquelle: fabiodevilla / Shutterstock.com

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