Erhalt der Fahrzeughersteller-Garantie in freien Werkstätten

Freie Werkstätten – Garantie des Fahrzeugherstellers in Gefahr?

Freie Werkstätten sind im Gegensatz zu Vertragswerkstätten unabhängig von Autoherstellern. Das hat den Vorteil, dass sie ihre Preise selbst gestalten können. Davon profitieren in erster Linie die Autobesitzer, denn durch den Wettbewerb können sie sich einfach den günstigsten Anbieter für den Service an ihrem Fahrzeug suchen. Gebrauch von dieser Freiheit machen aber nur wenige Halter. Die meisten fahren mit ihrem Neu- oder Gebrauchtwagen in die Markenwerkstatt. Grund dafür ist der Glaube, dass bei Arbeiten durch eine freie Werkstatt die Garantie des Autos verfällt und der Hersteller nicht mehr für Defekte haftet. Aber ist das wirklich so?

Inspektion und Reparatur in freier Werkstatt – Herstellergarantie in Gefahr?

Mehrere höchstrichterliche Urteile haben in den vergangenen Jahren Pkw-Besitzern das Recht zugesprochen, frei zu entscheiden, von welcher Werkstatt sie Ölwechsel, Inspektionen oder Reparaturen durchführen lassen wollen. Wer sich für eine freie Werkstatt entscheidet, weil man durch Autoersatzteile und Service Geld sparen will oder den Betrieb aus anderen Gründen bevorzugt, kann das mit ruhigem Gewissen tun. Zumindest, wenn er ein gebrauchtes Auto mit einer Gebrauchtwagen-Garantie besitzt. In diesem Fall darf der Garantiegeber seine zugesagten Garantieleistungen nicht mit der Begründung, dass Arbeiten am Auto nicht durch eine Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, verweigern.

Anders sieht es bei einer Neuwagen-Garantie aus, die der Hersteller freiwillig gewährt. In diesem Fall räumt der Gesetzgeber dem Autohersteller das Recht ein, seine freiwillige Garantie zum Zwecke der Kundenbindung an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Entsprechend fordern die Hersteller, dass die Services innerhalb der Garantiezeit in einer Vertragswerkstatt oder in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb erfolgen und dabei stets nach seinen Vorgaben durchgeführt werden. Auch wenn immer mehr Autobauer zugunsten der Kundenfreundlichkeit auf die Werkstattbindung verzichten, kann beim Service in einer freien Werkstatt die Herstellergarantie in Gefahr sein. Davon unberührt bleibt natürlich die gesetzliche Sachmängelhaftung.

Eine Ausnahme bilden auch Garantien, die von Dritten gewährt werden. Autokäufer, die für ihren Neuwagen eine Garantie bei einem fremden Unternehmen, wie beispielsweise einer Versicherung abschließen, können bedenkenlos in eine freie Werkstatt fahren, ohne ihre Garantieleistungen zu riskieren. Grund dafür ist, dass die Unternehmen laut Gerichtsentscheidungen kein begründetes Interesse wie die Kundenbindung haben, um Garantienehmer an eine bestimmte Markenwerkstatt zu binden.

Freie- oder Vertragswerkstatt – was Sie bei der Werkstattwahl beachten sollten

Wer sein Auto in eine freie Werkstatt bringt, um eine anstehende Inspektion oder wichtige Reparatur durchführen zu lassen, sollte auf einige Dinge achten. Wichtig ist, dass der Betrieb die Arbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführt und dies auf Wunsch auch auf der Rechnung vermerkt. So können Fahrzeugbesitzer für den Fall, dass der Autobauer Leistungen versagen will, nachweisen, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. 

Kommt es am Auto zu einem Defekt, der in die gesetzliche Sachmängelhaftung des Fahrzeugherstellers fällt, obliegt es ihm, diesen in einer eigenen Werkstatt nachzurüsten. Autohalter, die ohne Absprache in eine freie Werkstatt fahren, um den Schaden beheben zu lassen, riskieren hier Probleme mit dem Hersteller und der Schadensregulierung. Deshalb: Bei Defekten, die innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf auftreten und nicht auf einen Unfall oder Verschleiß zurückzuführen sind, direkt zum Händler oder in die Markenwerkstatt fahren.

Freie Werkstattwahl – kann es noch weitere Probleme geben?

Viele Hersteller beteiligen sich über die gesetzliche Sachmängelhaftung und ihre freiwillige Herstellergarantie hinaus mit Zuschüssen an Reparaturen. Dabei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Leistung, die viele Hersteller versagen, wenn die Services nicht lückenlos in den eigenen Vertragswerkstätten durchgeführt wurden. Wer also Geld durch Reparaturen und Inspektionen in einer freien Werkstatt spart, muss gegebenenfalls auf eine stark eingeschränkte oder ganz wegfallende Kulanz seines Autoherstellers rechnen.

Bildquelle: Rohatynchuk Mykola / Shutterstock.com

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