Haftstrafen für Raser durch Bundestag Beschluss

Illegale Autorennen: Bundestag beschließt Gefängnisstrafen für Raser

Mitten in der Nacht mit 180 km/h durch die Innenstadt. Die meist jungen Fahrer von PS-starken Fahrzeugen suchen den Adrenalinkick und duellieren sich von einer Ampel zur nächsten mit anderen Autos. Leider sorgen illegale Straßenrennen wie diese in Städten immer wieder für schwere Unfälle mit Schwerverletzten und Todesopfern, weil die Fahrer die Kontrolle über ihre viel zu schnellen Autos verlieren und mit anderen kollidieren. Und meist sind es Unbeteiligte, die dem Leichtsinn der Raser zum Opfer fallen. Die Bundesregierung hat nun ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das Teilnehmer verbotener Autorennen ins Visier nimmt. Sie begehen künftig keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat, die mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann.

Illegale Straßenrennen fordern immer wieder Todesopfer

Wer ein illegales Straßenrennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Kommt es im Rahmen eines Straßenrennens zu einem Unfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet werden, drohen dem Verursacher sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis. Die Strafverschärfung ist die Folge mehrerer schwerer Unfälle bei illegalen Rennen in Innenstädten, bei denen Menschen zu Tode kamen. Zuletzt ereignete sich Anfang 2017 bei einem Rennen auf dem Berliner Ku’damm ein tödlicher Unfall, nachdem sich ein 25 und ein 28 Jahre alter Fahrer ein Rennen lieferten. Mit über 150 km/h kollidierten sie nach dem Überfahren mehrerer roter Ampeln mit einem unbeteiligten Jeep, der aus einer Seitenstraße kam. Dessen Fahrer kam bei der heftigen Kollision ums Leben. Ein weiterer Unfall ereignete sich erst kürzlich bei einem Straßenrennen in Mönchengladbach. Hier erfasste ein 28-Jähriger bei einem Überholmanöver einen 38-jährigen Fußgänger und verletzte ihn tödlich.

Raser wegen Mordes (vorerst) zu lebenslanger Haft verurteilt

Nachdem die Raser aus Berlin vom Gericht in erster Instanz wegen Mordes zu lebenslanger Haft und Führerscheinentzug verurteilt wurden, wurden die Rufe nach härteren Strafen für Raser laut. Die Bundesregierung reagiert mit einer Gesetzesverschärfung für Teilnehmer von Straßenrennen, aber auch Raser, die alleine extreme Geschwindigkeitsübertretungen begehen und dabei Menschen gefährden. Hier sieht die Neufassung des Gesetzes vor, dass künftig die Autos von Rasern beschlagnahmt und die Führerscheine eingezogen werden können. Im Gesetzestext heißt es dazu, dass wer alleine am Steuer sitzt und „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob und verkehrswidrig und rücksichtslos“ fährt mit dem Ziel, „eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, ebenfalls nach dem neuen, härteren Gesetz bestraft werden kann.

Künftig drohen Rasern bis zu 10 Jahre Gefängnis

Bisher kamen Teilnehmer und auch Veranstalter der riskanten und verbotenen Straßenrennen relativ glimpflich davon. Teilnehmern drohten im Falle einer Polizeikontrolle ein Bußgeld von bis zu 400 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Veranstalter der illegalen Veranstaltungen kamen mit 500 Euro Bußgeld davon. Nach dem neuen Gesetz können Teilnehmer und Veranstalter von einem Gericht zu Haftstrafen verurteilt werden – auch dann, wenn niemand dabei zu Schaden gekommen ist. 

Konkret sieht die Neufassung des Gesetzes die folgenden Strafen vor:

– Wer ein illegales Straßenrennen veranstaltet oder daran teilnimmt, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
– Auch einzelnen Rasern, die deutliche Geschwindigkeitsübertretungen begehen, drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis.
– Wer bei einem illegalen Straßenrennen Menschen in Gefahr bringt oder bedeutende Werte gefährdet, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft.
– Verursacht ein Teilnehmer eines illegalen Straßenrennens den Tod eines oder gar mehrerer Menschen oder verletzt ihn/sie schwer, drohen ihm bis zu zehn Jahre Gefängnis – in jedem Fall aber mindestens ein Jahr.

Nach der neuen Fassung des Gesetzes könnte auch der als „Gotthard-Raser“ bekannt gewordene Deutsche hierzulande ins Gefängnis kommen. Er war mit 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel gerast und von einem Schweizer Gericht zu 30 Monaten Haft verurteilt worden. Die Haft soll er nun in Deutschland absitzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auf die Tat hierzulande ebenfalls Gefängnis steht. Nach dem neusten Stand wäre das durchaus möglich, sodass der Fahrer seinen Kommentar, dass ihn das Urteil nicht interessiere, noch einmal revidieren dürfte.

Bildquelle: Lukas Gojda / Shutterstock.com

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