So teuer sind die neuen Bußgelder für Autofahrer im Jahr 2017

Autofahren 2017 – höhere Bußgelder, neue Verodnungen

Mit Beginn des Jahres 2017 müssen sich Autofahrer erneut auf steigende Bußgelder und neue Verkehrsvorschriften einstellen. In diesem Jahr hat sich der Gesetzgeber unter anderem dem Handyverbot am Steuer gewidmet und das Bußgeld für Verstöße deutlich erhöht. Darüber hinaus müssen sich Kfz-Besitzer auf höhere Kosten bei der HU einstellen und sich mit neuen Vorgaben zur Bildung einer Rettungsgasse beschäftigen. Was sich 2017 im Detail für Autofahrer ändert, lesen Sie in diesem Artikel.

Höheres Bußgeld für Handynutzung am Steuer

Dass die Handynutzung am Steuer eine starke Verkehrsgefährdung darstellt, ist den meisten Autofahrern bewusst. Doch gibt es weiterhin viele Verkehrsteilnehmer, die sich über das Verbot hinwegsetzen und während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefonieren. Als weitere Maßnahme hat Bundesverkehrsminister Dobrindt zum 01.01.2017 das Bußgeld für die Handynutzung am Steuer von 60 auf 100 Euro angehoben. Hinzu kommt ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Darüber hinaus werden in diesem Jahr Geräte wie Tablets und E-Book-Reader in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Kein Bußgeld fällt an, wenn Sie über eine Freisprecheinrichtung telefonieren oder zum Telefonieren anhalten und den Motor abstellen.

Sicherung von Rollstuhlfahrern und Rollstühlen

Ab 2017 müssen Sie als Fahrzeugführer, der eine Person im Rollstuhl befördert oder aber einen separaten Rollstuhl transportiert, für deren Sicherung durch ein geeignetes Rückhaltesystem sorgen. Wird dieses während der Fahrt nicht angelegt und stellt die Polizei im Rahmen einer Kontrolle einen Verstoß fest, müssen Sie als Fahrer des Kfz mit einem Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro rechnen.

Höhere Gebühren für die Hauptuntersuchung

Bei der in der Regel alle zwei Jahre anstehenden Hauptuntersuchung müssen Sie als PKW-Besitzer ab 2017 tiefer in den Geldbeutel greifen. Denn die Gebühren für die Abnahme Ihres Autos steigen von bisher 35 Euro auf 54,86 Euro. Grund dafür ist eine Änderung bei der Abgasmessung. Die im Rahmen der HU stattfindende Abgasuntersuchung (AU), wird künftig wieder am Endrohr vorgenommen, nachdem die On-Board-Diagnose in einigen Studien als unzuverlässig eingestuft wurde.

Neue Verhaltensregeln beim Bilden der Rettungsgasse

Beim Bilden der Rettungsgasse auf Autobahnen ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen gekommen, durch die Retter bei der Fahrt zum Unfallort behindert wurden. Ab 2017 gibt es daher für alle Verkehrsteilnehmer eine eindeutige Regelung, wie die Rettungsgasse zu bilden ist. Ab sofort ist die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken sowie der angrenzenden rechten Fahrspur zu bilden und das, sobald bei einem Stau Schrittgeschwindigkeit erreicht wird. Die Regelung gilt auch bei drei- und vierspurigen Autobahnen. Bei vierspurigen Autobahnen wurde die Rettungsgasse zuvor in der Mitte gebildet.

Tempo 30 oder Tempo 50? Es bleibt (fast) alles beim Alten

Zuletzt wurden immer wieder Forderungen laut, das Tempolimit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h herabzusetzen. 2017 und darüber hinaus wird es jedoch bei Tempo 50 bleiben, ausgenommen bei den schon jetzt gekennzeichneten Tempo-30-Zonen. In Zukunft wird es jedoch für Kommunen leichter möglich sein, Tempo-30-Zonen an Unfallschwerpunkten, Schulen, Altenheimen und Kindergärten einzurichten. Bislang waren dazu umfangreiche Genehmigungsverfahren nötig.

Führerscheinneulinge müssen 2017 mehr bezahlen

Wenn in diesem Jahr Ihre Führerscheinprüfung ansteht, müssen Sie mehr bezahlen, als ein Fahrschüler, der seiner Prüfung 2016 abgelegt hat. Gemäß einer Verordnung steigen die Kosten für die Theorieprüfung von 11 Euro auf 11,90 Euro. Für die Prüfung am Computer müssen Sie künftig 10,60 Euro investieren. Für die praktische Kfz-Prüfung werden ab 2017 91,50 Euro fällig. Motorradfahrer zahlen für ihre praktische Prüfung fortan 121,38 Euro.

Vorsicht: Höhere Bußgelder bei Autofahrten ins Ausland

Wenn Sie in diesem Jahr einen Urlaub in Italien planen, sollten Sie wissen, dass sich auch hier die Bußgelder geändert haben. Das betrifft insbesondere die Handynutzung am Steuer. Ab 2017 müssen Autofahrer, die von der Polizei mit dem Handy am Ohr erwischt werden, eine Geldstrafe in Höhe von 650 Euro bezahlen. Hinzu kommt ein ein- bis zweimonatiger Führerscheinentzug. Für Sie als Urlauber entspricht das einem Fahrverbot in ganz Italien. Neben Italien haben auch die Niederlande die Bußgelder für die Handynutzung am Steuer drastisch angehoben. Wenn Sie noch keine Freisprecheinrichtung besitzen, sollten Sie dies vor der Urlaubssaison nachholen.

Bildquelle: hin255 / Shutterstock.com

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