Wissen Sie, wann Ihr Auto wieder zur Hauptuntersuchung (HU) muss? Die wenigsten Autobesitzer können auf Anhieb sagen, wann ihr Kfz fällig ist. Deshalb sollten Sie unbedingt einen Blick auf die TÜV-Plakette Ihres Autos werfen und sich das Datum dick im Kalender notieren. Denn auch ein versehentliches Überschreiten des Termins um nur einige Wochen wird bei einer Polizeikontrolle mit einer Geldbuße geahndet. Haben Sie den HU-Termin noch länger verschwitzt, kommen im schlimmsten Fall noch Punkte in Flensburg hinzu. Es gibt aber noch weitere Gründe, wegen denen Sie den TÜV-Termin unbedingt einhalten sollten.
HU-Termin verpasst – das kann passieren
Sie haben die TÜV-Plakette vergessen und Ihr Auto ist überfällig? So geht es jedes Jahr Tausenden Kfz-Besitzern, die beim Autowaschen oder dem Einladen der Einkäufe in den Kofferraum ganz zufällig auf ihr Kennzeichen blicken und erschreckt feststellen, dass ihr Fahrzeug schon seit einem halben Jahr ohne TÜV ist.
Wenn Sie bislang in keine Kontrolle geraten sind, lässt sich eine Geldbuße noch vermeiden. Sie sollten allerdings schnell handeln und mit dem Auto möglichst nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Als Fahrzeughalter sind Sie ohnehin verpflichtet, für die Verkehrssicherheit Ihres Autos zu sorgen und HU-Termine pünktlich wahrzunehmen. Ansonsten können Sie im schlimmsten Fall bei einem Unfall persönlich für verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Daher ist es wichtig, dass Sie keine weitere Zeit verstreichen lassen und so schnell wie möglich einen HU-Termin vereinbaren. Dies ist in der Regel bei der Werkstatt Ihres Vertrauens, in jedem Fall aber bei den zugelassenen Prüfstellen der Dekra, dem TÜV, der GTÜ oder der KÜS möglich.
Nach zwei Monaten müssen Sie zahlen
Da es durch unterschiedlichste Gründe wie Urlaub oder Krankheit zum Verpassen des HU-Termins kommen kann, gibt der Gesetzgeber Autobesitzern eine Gnadenfrist von zwei Monaten. Haben Sie den Termin auf der Plakette maximal um acht Wochen überschritten, wird bei einer Kontrolle keine Geldbuße fällig. Anders sieht es aus, wenn der TÜV Ihres Autos schon zwischen zwei und maximal vier Monaten abgelaufen ist. Dann müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 15 Euro rechnen. Teurer wird es, wenn die HU schon vor vier bis acht Monaten fällig gewesen wäre. In diesem Fall müssen Sie 25 Euro für den Verstoß berappen.
Empfindlichere Strafen – besonders für Vielfahrer, die mit einem chronisch vollen Punktekonto kämpfen – gibt es ab acht Monaten über dem regulären HU-Termin. Hier verlangen die Gesetzeshüter eine Strafe von 60 Euro und obendrein gibt es einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Noch etwas empfindlicher sind die Strafen, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, für das eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Hier werden ab vier Monaten über dem HU-Termin 60 Euro nebst einem Punkt fällig, bei mehr als acht Monaten sogar 75 Euro und ein Punkt.
Höhere Prüfungskosten bei Überschreiten des HU-Termins
Neben den Strafen für das Versäumen der Hauptuntersuchung kommt noch weiteres Ungemach auf Kfz-Besitzer zu. Denn ist die Gnadenfrist von zwei Monaten überschritten, erfolgt eine besonders genaue Prüfung, die sogenannte „vertiefte Hauptuntersuchung“. Das heißt, dass das Fahrzeug intensiver geprüft wird, als wenn es fristgerecht zur HU erschienen wäre. Das kann nicht nur den einen oder anderen Mangel mehr zutage fördern, sondern ist obendrein 20 Prozent teurer als eine reguläre HU.
Trotz all den Geldbußen, Punkten und Zusatzkosten hat die verspätete HU doch noch etwas Gutes: Der Termin wird auf der Plakette seit 2012 nicht mehr auf das reguläre Datum zurückdatiert. Das heißt: Eine HU findet alle 24 Monate statt. Wäre Ihre HU im August 2016 fällig gewesen, konnte jedoch erst im Dezember 2016 durchgeführt werden, ist der neue Termin nicht im Juli 2018, sondern erst im November 2018. Ihr Fahrzeug hat also trotz des versäumten Termins wieder volle zwei Jahre TÜV.
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