Wer haftet bei einem Unfall bei Glatteis oder Schnee

Unfälle bei Glätte und Schnee – Wer haftet?

Wenn im Winter die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken, sorgen Eis und Schnee für rutschige Straßen und eine erhöhte Unfallgefahr. Durch eine gute Vorbereitung auf die veränderte Verkehrssituation, eine angepasste Geschwindigkeit und Winterreifen können Autofahrer das Risiko für einen Crash verringern. Doch meistens sind es plötzliche Wintereinbrüche und Blitzeis, die Autofahrer eiskalt erwischen und ein Verkehrschaos verursachen. Kommt es bei solch einer Wetterlage zum Unfall, stellt sich die Frage, wer für den Schaden haftet.

Unfall bei Glatteis: Wer haftet für Schäden?

Auf eisglatten Straßen können Sie leicht die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verlieren. Kommt es in der Folge zu einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern, stellt sich die Frage nach der Haftung und gegebenenfalls der Mithaftung des verursachenden Fahrers. Über den sogenannten Anscheinsbeweis wird Ihnen als Unfallverursacher regelmäßig eine Mitschuld zugesprochen, wenn Ihre Geschwindigkeit nicht an die Wetter- und Straßenverhältnisse angepasst war oder der Unfall auf Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Somit trifft den Unfallverursacher unabhängig von der Witterung stets eine Mitschuld. Denn bei eis- und schneeglatter Straße müssen Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise anpassen, um eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr sicherzustellen. Zur Not müssen Sie als Fahrer den Fuß vom Gas nehmen und mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Eine Mitschuld trifft Sie als Fahrer auch dann, wenn Sie einem vorausfahrenden Fahrzeug, das aufgrund von Eis oder Schnee ins Schleudern gerät, auffahren. Hier sieht die Rechtsprechung so aus, dass der Führer eines Kfz stets in der Lage sein muss, auf plötzlich eintretende Situationen – wie ein vor ihm ins Rutschen geratenes Auto – zu reagieren und einen Unfall abzuwenden.

Kein Berufen auf höhere Gewalt möglich

Kommt es infolge von Glatteis oder plötzlich auftretendem Blitzeis zu einem Unfall, können Sie sich als Fahrzeugführer nicht auf höhere Gewalt berufen. Denn in § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit stets an die Witterungsverhältnisse (auch Blitzeis) anpassen und mit großer Vorsicht agieren müssen. Ihre Haftung entfällt demnach auch bei plötzlich auftretender Eisglätte nicht.

Eis und Schnee auf Parkplätzen: Wer kommt für Schäden auf?

Nicht nur auf öffentlichen Straßen, auch auf Parkplätzen kommt es bei Eis- und Schneeglätte immer wieder zu Auffahrunfällen. Hier hat der Betreiber des Parkplatzes die Pflicht, die Fläche von Schnee zu räumen und bei Bedarf zu streuen, um eine sichere Nutzung zu ermöglichen. Wie auf der Straße, müssen Sie als Fahrer auch auf Parkplätzen Ihre Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anpassen. Kommen die Betreiber der Abstellflächen ihrer Räum- und Streupflicht nicht nach, haften sie unter Umständen, wenn es zu Unfällen kommt. Erfüllen sie ihre Pflicht, entfällt ihre Haftung und Sie als Fahrzeugführer haften selbst für die von Ihnen verursachten Schäden.

Unbedingt Winterreifenpflicht beachten

Noch immer fahren viele Autofahrer im Winter ohne geeignete Bereifung. Dabei besteht in Deutschland seit 2010 eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Sie greift bei Glatteis, Schnee und Schneematsch sowie Reifglätte. Laut Gesetz müssen Kfz mindestens mit M+S-Reifen, besser mit Winterreifen, ausgestattet sein. Kommt es ohne geeignete Bereifung zu einem Unfall, drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Zudem riskieren Sie als Fahrer Ihren Versicherungsschutz, was ein erhebliches finanzielles Risiko bedeutet. Darüber hinaus kann Sie auch als Unfallbeteiligter mit ungeeigneter Bereifung eine Mitschuld treffen.

Wird Ihnen vor Gericht eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, drohen obendrein weitere Geldstrafen sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Um Unfälle bei Winterwetter zu vermeiden, sollten Sie daher unbedingt auf eine geeignete Bereifung (und ausreichende Profiltiefe!) achten und mit größter Vorsicht fahren. Bei Blitzeis und starken Schneefällen sollten Sie im Zweifelsfall mit dem Auto rechts ran fahren oder es ganz stehen lassen. Auf diese Weise verringern Sie das Risiko für schwere Unfälle bei Eis und Schnee.

Bildquelle: Dmitry Kalinovsky / Shutterstock.com

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